Corona-Virus und Abwasser
Keine erhöhte Infektionsgefahr über den Abwasserpfad
Nach aktuellem wissenschaftlichem Forschungsstand und bei Einhaltung der gängigen Sicherheitsmaßnahmen besteht keine erhöhte Infektionsgefahr über den Abwasserpfad. Abwasserbetriebe können auch weiterhin davon ausgehen, dass die Anforderungen der BioStoffV erfüllt werden, sofern die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ konsequent umgesetzt wird.
Empfehlungen zum Umgang mit dem Corona-Virus in abwassertechnischen Anlagen
Auf Basis der vorliegenden Informationen empfiehlt die DWA den in Abwasserbetrieben Beschäftigten allgemein:
- Arbeitsschutzregeln beachten
- Hygieneempfehlungen befolgen
- keine Risiken eingehen
- Arbeiten mit Aerosolbildung verschieben, soweit betrieblich möglich.
Ausführliche Informationen und Empfehlungen zur Gefährdung durch das Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19 bei Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen finden Sie hier (PDF, Stand 18. Mai 2020). Hier geht es zu den "Best-practice-Empfehlungen" (PDF) des DWA-Fachausschusses BIZ-4 „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ für die betriebliche Umsetzung der TRBA 220. Zusatzinformationen, z. B. zur Gefährdung in Badeseen, finden Sie hier.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA hat auf ihrer Webseite zudem einen Bereich mit aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz eingerichtet. Dort wird auch auf den aktuell gültigen, umfangreichen SARS CoV-2 Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums verwiesen.
Veröffentlichungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Handlungsempfehlung "Beeinträchtigung der Abwasserbeseitigung durch SARS CoV-2 Pandemie" (PDF)
Maßnahmenkonzept "Aufrechterhaltung der Abwasserreinigung bei pandemiebedingten Engpässen in der Klärschlammentsorgung" (PDF)
Aktuelle Informationen zum Corona-Krisenmanagement vom 19.10.2020 (PDF)
Aktuelle Verordnungen im Land Baden-Württemberg und weitere Informationen
Aktuelle Informationen zu den geltenden Verordnungen im Land Baden-Württemberg finden Sie hier.
Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 "Einordnung und Konsequenzen der Omikron-Welle" 19.12.2021
Bundesgesundheitsminister Spahn hat sich zudem mit Schreiben vom 16.02.2021 direkt an die Wasser- und Abwasserwirtschaft gewandt und über eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabenverordnung (MPAV) informiert, die es den Betreibern ermöglicht, regelmäßige Testungen für Beschäftigte sowie Besucher anzubieten bzw. Tests zum Bestandteil ihres Hygienekonzepts zu machen. Mehr lesen.
Zudem informiert das Robert-Koch-Institut laufend über die Infektionssituation in Deutschland sowie aktuelle Erkenntnisse zum Corona-Virus.
Allgemeine Hintergrundinformationen zum Coronavirus finden Sie hier: DWA-Informationspapier (PDF)